Stand: August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Malo Hotel & Services UG (haftungsbeschränkt), Homburger Landstraße 641, 60437 Frankfurt am Main („Malo“), und ihren Kunden über Leistungen der Geschäftsbereiche Malo-Tech, Malo Engineering und Malo Travel.
Kunde kann Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Darstellungen auf Websites, in Prospekten oder sonstigen Medien sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch Auftragsbestätigung, durch bestätigte Online-Buchung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Wunsch des Kunden zustande.
Bei Buchungen über fremde Plattformen gelten ergänzend deren Buchungsbedingungen, soweit sie wirksam einbezogen wurden.
3. Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, der Leistungsbeschreibung oder der Buchungsbestätigung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
4. Preise und Zahlung
Preise, Umsatzsteuer, Anzahlungen, Vorkasse, Abschlagszahlungen, Restzahlungen und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist eine Rechnung mit Zugang ohne Abzug fällig; die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug bleiben unberührt.
Bei berechtigten Abschlags- oder Meilensteinzahlungen werden bereits erbrachte und vertragsgemäße Teilleistungen berücksichtigt.
5. Malo-Tech – individuelle Software und KI-Lösungen
Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Funktionen, Schnittstellen, Systemvoraussetzungen und Projektmeilensteine. Änderungswünsche nach Vertragsschluss können zu zusätzlichem Aufwand, Mehrkosten und Terminverschiebungen führen; Malo informiert den Kunden hierüber vor der Umsetzung.
Abnahmen erfolgen nach den im Angebot festgelegten Meilensteinen und/oder nach Fertigstellung. Eine Abnahmefiktion wird nicht vereinbart. Gesetzliche Abnahmeregeln bleiben unberührt.
Art und Umfang der Nutzungsrechte, die Herausgabe von Quellcode sowie Rechte an Arbeitsergebnissen richten sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot. Vor vollständiger Zahlung werden Nutzungsrechte nur eingeräumt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
6. Malo-Tech – laufende Softwareleistungen
Laufzeit, Mindestlaufzeit, Leistungsumfang, Vergütung, Verfügbarkeit, Verlängerung und Kündigung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Gegenüber Verbrauchern gelten zwingend die gesetzlichen Begrenzungen für Laufzeiten, Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen. Eine davon zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Regelung ist nicht beabsichtigt.
Wartungsfenster, Sicherheitsupdates und vorübergehende Einschränkungen können erforderlich sein. Vereinbarte Verfügbarkeiten oder Service-Level gehen dieser Regelung vor.
7. Malo Engineering – Maschinen und gefertigte Teile
Beschaffenheit, technische Spezifikation, Toleranzen, Material, Stückzahl und Verwendungszweck ergeben sich aus dem Angebot. Bei individuell gefertigten Teilen ist der Kunde für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Zeichnungen, Maße und Freigaben verantwortlich.
Liefertermine und Lieferart ergeben sich aus dem Angebot. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Gegenüber Verbrauchern geht die Transportgefahr nach den gesetzlichen Vorschriften über. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer über, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Eine kostenfreie Stornierung nach verbindlicher Bestellung besteht nicht, soweit Malo bereits Beschaffung, Import oder kundenspezifische Fertigung veranlasst hat und gesetzlich kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht besteht. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Malo. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9. Malo Travel – Beherbergung
Für Hotelzimmer und Unterkünfte gelten die in der Buchungsbestätigung, dem Angebot oder auf der jeweiligen Buchungsplattform ausgewiesenen Preise, Stornierungsfristen und Nichtanreisebedingungen. Sofern dort keine Stornierungsregel vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Unterkunft und überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
10. Malo Travel – Vermittlung und einzelne Reiseleistungen
Wird eine fremde Reiseleistung lediglich vermittelt, kommt der Vertrag über die vermittelte Leistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem bezeichneten Leistungserbringer zustande. Malo schuldet in diesem Fall die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die Durchführung der fremden Leistung.
Erbringt Malo eine einzelne Reiseleistung im eigenen Namen, ergeben sich Inhalt, Preis sowie Änderungs- und Stornierungsbedingungen aus dem jeweiligen Angebot oder der Buchungsbestätigung.
11. Keine Einbeziehung von Pauschalreisen
Diese AGB regeln derzeit keine Pauschalreiseverträge und keine verbundenen Reiseleistungen. Entsprechende Angebote dürfen erst nach gesonderter rechtlicher Prüfung, Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten und – soweit erforderlich – Einrichtung der vorgeschriebenen Insolvenzsicherung verwendet werden. Für einen späteren Pauschalreisevertrag sind gesonderte Reisebedingungen erforderlich.
12. Leistungsänderungen und höhere Gewalt
Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien, insbesondere behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Streiks, Transportstörungen oder Ausfälle von Infrastruktur, können Leistungsfristen angemessen verlängern. Gesetzliche Rücktritts-, Minderungs- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.
13. Mängelrechte
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde soll erkennbare Mängel zeitnah und möglichst konkret mitteilen, damit Malo eine Prüfung und Nacherfüllung ermöglichen kann. Gesetzliche Rechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Gegenüber Kaufleuten bleibt die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt.
14. Haftung
Malo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Ausnahmen können insbesondere für kundenspezifisch hergestellte Waren sowie für bestimmte Beherbergungs- und Freizeitdienstleistungen mit festem Termin gelten. Ein Ausschluss erfolgt nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen im konkreten Vertrag erfüllt sind.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung.
17. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main Gerichtsstand. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.